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   OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 3 U 144/06   

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https://dejure.org/2007,6336
OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 3 U 144/06 (https://dejure.org/2007,6336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.2007 - 3 U 144/06 (https://dejure.org/2007,6336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 3 U 144/06 (https://dejure.org/2007,6336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 110 SGB 7, § 111 SGB 7, § 151 Abs 1 VVG
    Betriebshaftpflichtversicherung: Regress der Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittwiderspruchsklage bei Interesse des Schädigers an Gewährung von versicherungsrechtlichen Deckungsschutzes; Personenschäden wegen eines Arbeitsunfalls; Vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Leistungsfreiheit wegen einer unterbliebenen Schadensmeldung

  • Judicialis

    SGB VII § 110; ; SGB VII § 111; ; VVG § 151

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 110; SGB VII § 111; VVG § 151
    Ausschluss der Leistungspflicht des Betriebshaftpflichtversicherers für Arbeitsunfall eines Betriebsangehörigen wegen "negativer Mitversicherung"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 3 U 144/06
    Eine solche Klageart ist anerkannt, wenn der Geschädigte ein rechtliches Interesse daran haben kann, dass dem Schädiger Deckungsschutz zu gewähren ist (BGH VersR 2001, 90; OLG Köln VersR 2002, 730; Prölss/Martin VVG 27. Aufl., § 156, Rz. 1).
  • OLG Köln, 15.06.2001 - 19 U 91/00

    Zulässigkeit der Feststellungsklage gegen die (Haftpflicht-)Versicherung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 3 U 144/06
    Eine solche Klageart ist anerkannt, wenn der Geschädigte ein rechtliches Interesse daran haben kann, dass dem Schädiger Deckungsschutz zu gewähren ist (BGH VersR 2001, 90; OLG Köln VersR 2002, 730; Prölss/Martin VVG 27. Aufl., § 156, Rz. 1).
  • AG Emmendingen, 24.04.2020 - 8 C 65/18

    Wohngebäudeversicherung - Ersatz Baumbeseitigungskosten nach Sturm

    Bei natürlicher Betrachtungsweise setzt das "Umstürzen" eines Baumes voraus, dass der Baum entweder entwurzelt wird oder der Baumstamm insgesamt abbricht (vgl. auch LG Wiesbaden ZfSch 2007, 640 ff).
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