Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 3 U 144/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 110 SGB 7, § 111 SGB 7, § 151 Abs 1 VVG
Betriebshaftpflichtversicherung: Regress der Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Drittwiderspruchsklage bei Interesse des Schädigers an Gewährung von versicherungsrechtlichen Deckungsschutzes; Personenschäden wegen eines Arbeitsunfalls; Vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Leistungsfreiheit wegen einer unterbliebenen Schadensmeldung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 110; SGB VII § 111; VVG § 151
Ausschluss der Leistungspflicht des Betriebshaftpflichtversicherers für Arbeitsunfall eines Betriebsangehörigen wegen "negativer Mitversicherung"? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.05.2006 - 21 O 362/05
- OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 3 U 144/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99
Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 3 U 144/06
Eine solche Klageart ist anerkannt, wenn der Geschädigte ein rechtliches Interesse daran haben kann, dass dem Schädiger Deckungsschutz zu gewähren ist (BGH VersR 2001, 90; OLG Köln VersR 2002, 730;… Prölss/Martin VVG 27. Aufl., § 156, Rz. 1). - OLG Köln, 15.06.2001 - 19 U 91/00
Zulässigkeit der Feststellungsklage gegen die (Haftpflicht-)Versicherung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 3 U 144/06
Eine solche Klageart ist anerkannt, wenn der Geschädigte ein rechtliches Interesse daran haben kann, dass dem Schädiger Deckungsschutz zu gewähren ist (BGH VersR 2001, 90; OLG Köln VersR 2002, 730;… Prölss/Martin VVG 27. Aufl., § 156, Rz. 1).
- AG Emmendingen, 24.04.2020 - 8 C 65/18
Wohngebäudeversicherung - Ersatz Baumbeseitigungskosten nach Sturm
Bei natürlicher Betrachtungsweise setzt das "Umstürzen" eines Baumes voraus, dass der Baum entweder entwurzelt wird oder der Baumstamm insgesamt abbricht (vgl. auch LG Wiesbaden ZfSch 2007, 640 ff).